Bon-Serien & Gültigkeit – StadtBonBasel

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zu den verschiedenen Bon-Serien.

Frequently Asked Questions FAQ

Nutzen, Rabatte, Gültigkeit und häufig gestellte Fragen:

Wofür kann ich den StadtBonBasel benutzen?
Der StadtBonBasel ist an rund 500 Annahmestellen in der Basler City einlösbar. Der StadtBonBasel wird in allen guten Geschäften, Kultur- und Gastrobetrieben der Basler Innenstadt gerne als Zahlungsmittel angenommen. Der attraktive Look macht ihn auch zu einem hochwertigen Geschenk. Eine Übersicht aller StadtBonBasel Annahmestellen finden Sie im Bon Booklet.

Wo kann ich überall den StadtBonBasel kaufen?
In der ganzen Basler City gibt es rund 25 StadtBonBasel Verkaufsstellen. Selbstverständlich können Sie den StadtBonBasel auch ganz unkompliziert über unseren Bon Shop im Internet beziehen. Bei Firmen- und Spezial-Bestellungen ist Ihnen auch gerne die Geschäftsstelle von StadtKonzeptBasel behilflich.

Wie lange ist der StadtBonBasel gültig?
Die Gültigkeit des StadtBonBasel beträgt ganze 10 Jahre. 

Kann ich den StadtBonBasel in Bargeld umtauschen?
Nein, der StadtBonBasel kann nicht in Bargeld gewechselt werden.

In welcher Stückelung gibt es den StadtBonBasel?
Der StadtBonBasel gibt es in 50er und 20er Stückelung.

Gibt es Rückgeld auf den StadtBonBasel?
Nein, die Annahmepartner sind nicht verpflichtet, Bargeld als Wechselgeld rauszugeben.


Gültige Bon-Serien

Bon-Serie 2024

Dies sind aktuell gültige Bons.

Bon-Serie 2015-2023 (Pro Innerstadt Geschenkbon)

Dies sind aktuell gültige Bons und werden weiterhin an den Annahmestellen akzeptiert.
Die Herausgabe dieser Bon-Serie wurde Ende 2023 eingestellt.


Ungültige Bon-Serien - Umtausch möglich

Bon-Serie 1998–2014  (Pro Innerstadt Geschenkbon)

Diese Bons dürfen ab dem 1. Januar 2024 in den Unternehmen nicht mehr angenommen werden.
Die Gutscheine können auf der Geschäftsstelle von StadtKonzeptBasel ab dem 1. Februar 2024 gegen gültige Bons eingetauscht werden; nachfolgende Kriterien müssen für einen Umtausch erfüllt werden:

  • die Bons dürfen nicht eingelöst sein (kein Stempel auf der Rückseite)
  • die Seriennummer muss leserlich und vollständig sein
  • die Bons dürfen nicht zerrissen sein

Bon-Serie 1994–1997  (Pro Innerstadt Geschenkbon)

Diese Bons dürfen in den Unternehmen nicht mehr angenommen werden.
Die Gutscheine können auf der Geschäftsstelle von StadtKonzeptBasel gegen gültige Bons eingetauscht werden; nachfolgende Kriterien müssen für einen Umtausch erfüllt werden:

  • die Bons dürfen nicht eingelöst sein (kein Stempel auf der Rückseite)
  • die Seriennummer muss leserlich und vollständig sein
  • die Bons dürfen nicht zerrissen sein

Ungültige Bon-Serien

Bon-Serie 1975–1993  (Pro Innerstadt Geschenkbon)

Diese Bons dürfen in den Geschäften nicht mehr angenommen werden. Die Gutscheine wurden per 01. Januar 2006 ausser Kraft gesetzt und für ungültig erklärt.
Im Obligationenrecht (OR) Art.127 ist die Verjährung von Forderungen geregelt und besagt, dass eine Forderung und damit ein Gutschein nach 10 Jahren verjährt und somit seine Gültigkeit verliert. Die Bons sind aufgrund der vorher erwähnten Gesetzgebung wertlos.